

Im Rahmen des Deutschunterrichts verhandelte der Deutschkurs Klasse 11 von Herrn Berger über den Mord von Franz „Linus“ Woyzeck an Marie Zickwolf:
Am 16.02.2026 eröffnete das Richterteam T. Kossel, L. Ruge, O. Schleußner die Verhandlung. Zunächst verlas Chef-Staatsanwalt K. Nagel die Anklage: Mord von Franz Woyzeck an Marie Zickwolf durch mehrere Messerstiche in den Bauch und die Brust. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung aufgrund mehrere psychischer Krankheiten.
Zum Prozessbeginn legte Psycholge T. Richter sein Gutachten dar: Der Angeklagte litt an einer beginnenden Schizophrenie, hörte Stimmen und konnte dies nicht mehr vollwertig von der Realität abgrenzen. Als mögliche Ursachen wurden soziale Ausgrenzung, gesellschaftlicher Druck und die Studienteilnahme beim Doktor benannt. Das Team der Staatsanwaltschaft um K. Nagel, I. Loges und Q. Meyer sowie Woyzecks Verteidiger N. Shirobokov, S. Pflug und J. Grunow erfragten Details zum Gutachten und dessen Erstellung, um sich der Problemstellung der Schuldfähigkeit zu nähern. Anschließend wurde noch der Sozialwissenschaftler J. Ackermann befragt, wie er den sozialen Stand Woyzecks einschätzte. Auch hier kamen erschütternde Informationen ans Licht: Woyzeck wurde beim Militär, er war dort als Wehrmann angestellt, so schlecht bezahlt, dass er sich für die Studienteilnahme beim Doktor entschied. Von allen Seiten folgten Schikanen. Jeglichen Lohn und Studien-Entschädigungen übergab Woyzeck regelmäßig an das Mordopfer, damit seine Partnerin und das gemeinsame Kind versorgt sind.
Danach wurde Stubenkamerad, Woyzeck und er teilten sich schon lange ein Zimmer beim Militär und entwickelten eine gute Freundschaft, Andres T. Ruhland befragt, wie er Woyzeck vor dem Mord erlebte. Er bestätigte eindringlich die Symptomatiken, welche zuvor der Psychologe und der Sozialwissenschaftler benannten.
Anschließend wurde Doktor S. Hesse befragt. Zum Zeitpunkt des Mordes befand sich Franz Woyzeck bereits seit mehreren Wochen in einer Ernährungsstudie, welche die Auswirkungen einer reinen Erbsen-Diät auf den Menschen untersuchte. Während der Befragungungen kamen brisante Details ans Licht: Der Anklagte litt schon lange an schizophrenen Episoden und erfragte dazu aktiv seinen Gesundheitszustand beim Doktor. Dieser klärte ihn jedoch nicht über den aktuellen Zustand auf, sondern versicherte ihm vollste Gesundheit. Woyzeck wurde also arg getäuscht. Dies ging aus der Aktenlage der Studie hervor, welche das Verteidigerteam genauestens geprüft hatte. Die Staatsanwaltschaft hinterfragte jedoch die Belastbarkeit dieser Akten. Das Richterteam ließ die Akten aber als Beweisgegenstand zu.
Abschließend wurde der Hauptmann J. Kwade, Woyzecks direkter Vorgesetzter, befragt. Dieser schilderte, dass Woyzeck zwar wirr wirkte, aber im Allgemeinen all seinen militärischen Pflichten nachkam. Den vom Psychologen beschriebenen Stresszustand bestätigte der Hauptmann, leugnete jedoch einen Anteil daran zu tragen.
Nach díeser Befragung vertagten das Richterteam die Sitzung auf Freitag.
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Am 20.02.2026 folgte der zweite Verhandlungstag. Da nur noch dieser für die Verhandlung zur Verfügung stand, wurde am Beginn der Sitzung ein strikter Zeitplan veranlasst. Richter L. Ruge, Doktor S. Hesse sowie die Zeugen vom Jahrmarkt P. Seliger und J. Thier waren aufgrund der Mathematik-Olympiade entschuldigt.
Als Erster wurde der Tambourmajor F. Hess befragt. Dieser hatte beim Militär eine deutlich höhere Stellung als Woyzeck, jedoch keine diesntliche Macht über ihn. Verteidiger Shirobokov befragte sehr intensiv zu Vorkommnissen im Wirtshaus. Dort wurde Woyzeck vor dem Mord vom Tambourmajor verprügelt. Dieser schilderte einen zuvorgegangenen verbalen Konflikt, welcher sich nicht weiter untersuchen lies aufgrund mangelnder Zeugen. Zudem wurde der Tambourmajor zu seinem Verhältnis mit der ermordeten M. Zickwolf befragt. Er bestätigte, eine Affäre mit ihr gehabt zu haben.
Dazu wurde anschließend auch Nachbarin L. Stareprawo befragt. Diese war sichtlich vom Prozess ergriffen und argumentiere vollständig für Woyzeck, weil das Mordopfer diesen nur ausgenutzt haben soll. Aufgrund emotionaler Problemstellungen verzichteten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf weitere Fragen.
Die Staatsanwaltschaft befragte danach den Wirt J. Methner. Dieser bestätigte die vom Tambourmajor geschilderte Prügelei, konnte jedoch auch keine Ursache benennen. Zudem schilderte er Woyzecks aufgewültes Verhalten nach dem Mord, dass dieser geistig sehr abwesend wirkte. Er bestätigte Woyzecks Armut durch fehlendes Geld für Besuche bei ihm. Diese waren früher häufiger.
Woyzeck erhielt nach seiner Festnahme kirchlichen Beistand. Dazu wurde Pfarrerin M. Jung befragt. Diese konnte den Angeklagten befragen und stellte dabei heraus, dass er keinen Stolz über die Tat zeigte und erste Züge von Reue zeigte, jedoch durch seinen psychischen Zustand nicht fähig war, die Schuldhaftigkeit zu erkennen.
Abschließend wurde der Anklagte selbst durch Richter T. Kossel befragt. Es wurde der genaue Tatvorgang, dessen Planung, die Beziehung zum Opfer und der soziale Stand beleuchtet. Franz “Linus” Woyzeck wirkte durchgehend unsicher und schilderte all seine Probleme. Die Abkehr von der Erbsen-Diät und die bereits eingeleitete psychologische Betreuung zeigten erste Veränderungen im Wesen.
Dann unterbrach die Staatsanwaltschaft die Befragung und wollte vom Psychologen T. Richter wissen, ob Woyzeck überhaupt zu belastbaren Aussagen fähig ist. Dieser bejahte die Befragungsmöglichkeit zur Tat und zu den Lebensumständen, schränkte jedoch die Beurteilung der eigenen Schuldbeurteilung durch den Anklagten ein. Die Befragung wurde aufgrund dieser Einschätzung fortgesetzt.
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Nach dieser Befragung aller Beteiligten forderte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit, die unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fortzusetzen und eine Haftstrafe von 3Jahren. Die Verteidiger plädierten auf psychologische Betreuung und eine Bewährungsstrafe. Die Sitzung wurde anschließend zur Beratung unterbrochen.
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Richter T. Kossel verkündete: Nach der Beweisaufnahme seien sie der vollen Überzeugung, dass ein nur ein bedingter Vorsatz festgestellt werden konnte und sie aufgrund eines Totschlags verurteilen. Die psychologischen Einschränkungen erzeugen eine Schuldunfähigkeit. Der Täter wurde dementsprechend freigesprochen, jedoch wurde die Unterbringung in einem psychologischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit angeordet, da die Wiederholung der Tat zu befürchten sei und der Schutz der Allgemeinheit gewahrt bleiben muss. Eine Überprüfung dieser Anordnung wird regelmäßig gerichtlich überprüft.